Wildwuchs am Bordstein, Laub und Split, das sich seit Wochen häuft — und niemand fühlt sich zuständig. Wer für die Reinigung von Straßen und Gehwegen tatsächlich verantwortlich ist, sorgt regelmäßig für Verwirrung. Hier die kurze Einordnung.
Grundsätzlich: Aufgabe der Kommune — mit Übertragung auf Anlieger
Die Straßenreinigung ist im Kern eine kommunale Aufgabe. Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Reinigungspflicht für die Gehwege — und teils auch für angrenzende Straßenflächen — jedoch per Satzung auf die Anlieger, also die Grundstückseigentümer entlang der jeweiligen Straße. Das bedeutet: Ob Sie selbst zuständig sind, hängt von der konkreten Reinigungssatzung Ihrer Kommune ab.
Was passiert, wenn die Pflicht nicht erfüllt wird?
Kommunen können bei Verstößen gegen die Reinigungssatzung Bußgelder verhängen. Wichtiger ist aber oft die Haftungsfrage: Kommt es durch mangelnde Reinigung — etwa durch rutschiges Laub oder Split — zu einem Unfall, haften Sie als Anlieger unter Umständen persönlich.
Warum ein planbarer Turnus die einfachste Lösung ist
Statt selbst im Blick zu behalten, wann wieder gekehrt werden muss, lässt sich die Straßenreinigung genau wie Gartenpflege in einem festen Rhythmus organisieren. Mit Kehrfix24, unserer eigenen Marke für Straßen- und Flächenreinigung, übernehmen wir das im planbaren Turnus — für einzelne Anlieger, Hausverwaltungen mit mehreren Objekten und auch für Kommunen.
- Straßenreinigung ist grundsätzlich Aufgabe der Kommune
- Per Satzung meist teilweise auf Anlieger übertragen
- Zuständigkeit ist oft gemischt — Satzung der jeweiligen Gemeinde prüfen
- Bei Verstößen drohen Bußgelder und Haftungsrisiken im Unfallfall
Nicht sicher, ob und was bei Ihnen zu tun ist? Rufen Sie uns kurz an — wir kennen die Satzungen in der Region und sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist.
