Es reicht eine Nacht mit Frost, und schon liegt vor der Haustür eine spiegelglatte Fläche. Wer dann nicht rechtzeitig geräumt und gestreut hat, riskiert nicht nur einen stürzenden Passanten — sondern auch die persönliche Haftung. Hier die wichtigsten Fakten zur Streupflicht kompakt erklärt.

Wer ist eigentlich zur Räum- und Streupflicht verpflichtet?

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege bei der Kommune. Die meisten Städte und Gemeinden — auch Nürnberg, Fürth und Erlangen — übertragen diese Pflicht per Satzung jedoch auf die Grundstückseigentümer bzw. Anlieger. Das bedeutet: Als Eigentümer oder Hausverwaltung sind Sie in der Regel selbst dafür verantwortlich, dass der Gehweg vor Ihrem Grundstück sicher begehbar ist.

⚠️ Wichtig: Die genauen Regelungen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune — maßgeblich ist immer die örtliche Straßenreinigungs- bzw. Sicherheits- und Ordnungssatzung.

Zu welchen Uhrzeiten muss geräumt werden?

Auch wenn die genauen Zeiten je nach Satzung leicht variieren, gilt in der Metropolregion Nürnberg im Kern meist folgendes Muster:

TagÜbliche Räumzeit
Werktagsab ca. 7:00 Uhr
Sonn- & Feiertagsab ca. 8:00 Uhr
Bismeist 20:00 Uhr, bei erneutem Schneefall wiederholt räumen

Das heißt in der Praxis: Fällt in der Nacht Schnee oder bildet sich Glätte, muss der Gehweg vor Arbeitsbeginn der meisten Menschen — also früh morgens — bereits sicher begehbar sein. Und das gilt nicht nur einmal: Schneit es tagsüber weiter, muss bei Bedarf erneut geräumt werden.

Was passiert, wenn ich nicht räume?

Rutscht vor Ihrem Grundstück jemand aus, können Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf Sie zukommen — im Zweifel auch dann, wenn Sie privat oder beruflich verhindert waren. Genau deshalb lohnt es sich, den Winterdienst frühzeitig und verlässlich an einen Profi zu übergeben, der dokumentiert einsatzbereit ist.

Kurz zusammengefasst
  • Räumpflicht liegt meist beim Grundstückseigentümer, nicht bei der Stadt
  • Räumen in der Regel werktags ab 7:00, sonn-/feiertags ab 8:00 Uhr
  • Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden
  • Bei Nichtbeachtung droht persönliche Haftung im Unfallfall

Wir übernehmen Räum- und Streudienst nach der für Ihr Objekt geltenden Satzung — dokumentiert, damit Sie im Zweifel abgesichert sind.