Wildkraut in Pflasterfugen ist ein Dauerthema — für Privatleute genauso wie für Kommunen und Hausverwaltungen. Der naheliegende Griff zum Unkrautvernichter ist auf den meisten Flächen jedoch keine Option: Er ist schlicht verboten.

Was sagt das Gesetz?

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten, nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen — also Wegen, Plätzen, Einfahrten oder Parkplätzen — ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Der Grund: Auf versiegelten Flächen können die Wirkstoffe nicht im Boden abgebaut werden, sondern gelangen bei Regen über die Kanalisation direkt ins Grundwasser.

⚠️ Wichtig: Das gilt nicht nur für Kommunen und Gewerbebetriebe, sondern auch für Privatpersonen mit gepflasterten Einfahrten oder Terrassen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.

Welche Alternativen gibt es?

  • Mechanisch: Fugenbürste, Kehrmaschine mit Unkrautbürsten oder Handwerkzeug entfernen den Bewuchs direkt.
  • Thermisch: Abflammen, Heißwasser oder Infrarot zerstören die Pflanzenzellen — der Bewuchs vertrocknet anschließend.

Welches Verfahren sich eignet, hängt vom Belag und der Stärke des Bewuchses ab. Bei leichtem, neu aufkommendem Wildkraut reicht oft die mechanische Entfernung, bei hartnäckigem oder großflächigem Bewuchs ist die thermische Behandlung meist effizienter.

Wie oft muss behandelt werden?

Ein Nachteil gegenüber der (verbotenen) chemischen Behandlung: Ohne Herbizide wächst Wildkraut schneller nach. In der Wachstumsperiode von Frühjahr bis Herbst empfiehlt sich deshalb ein fester Turnus von etwa 4–8 Wochen, statt nur einmalig zu behandeln.

Gilt das für alle Flächenarten?

Grundsätzlich ja — betroffen sind alle befestigten, nicht landwirtschaftlichen Flächen. Bei Kommunen kommt hinzu, dass viele Satzungen ohnehin eine gepflegte, wildkrautfreie Gehwegfläche vorschreiben — hier treffen Umweltschutz und Ordnungspflicht direkt aufeinander.

Kurz zusammengefasst
  • Herbizide auf befestigten Flächen sind in Deutschland grundsätzlich verboten
  • Grund: Gefahr der Grundwasserverschmutzung über die Kanalisation
  • Erlaubte Alternativen: mechanisch (Bürsten, Kehrmaschine) oder thermisch (Abflammen, Heißwasser)
  • Ohne Chemie wächst Wildkraut schneller nach — ein fester Turnus lohnt sich

Wir übernehmen die mechanische und thermische Wildkrautentfernung für Sie — als Einzelaktion oder im festen Turnus, ganz ohne Herbizide.